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3 Poznan Halfmarathon

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Allgemeine Regeln des Halbmarathonlaufes PDF Drucken E-Mail
  1. Ziel
    Die Populasierung und die Verbreitung des Rennens als die einfachste Form der Erholung.
  2. Der Veranstalter
    Der Veranstalter des Halbmarathonlaufes ist Posener Sport- und Freizeitzentrum 61-553 Poznań, an der Chwiałkowski Str. 34, Telefonnummer: +48 (61) 835 79 17, Faxnummer: +48 (61) 835 79 20, Web-Seite: http://www.halfmarathon.poznan.pl, adres E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können .
    Bankverbindung:
    PKO BP I I Oddzial Poznan,
    Kontonummer (IBAN): PL 30 1020 4027 0000 1202 0049 2843
    SWIFT: BPKOPLPW

    Das Rennen unter der Schirmherrschaft des Präsidenten von Posen hat Ryszard Grobelny.
  3. Datum und Ort
    1. Das Rennen findet am 28. März 201o durch die Straßen der Stadt Posen mit dem Ziel am Malta See statt.
    2. Start: abpa Antoniego Baraniaka Straße (ca.1,5 km von dem Hangar Rallyes – einem Umkleideraum des Halbamarathonlaufes) um 10:00 Uhr.
      Teilnehmer auf der Startlinie müssen sich von 9:30 bis 9:40 anmelden.
    3. Ziel: Malta See – Hangars Rallyes.
    4. Länge der Strecke: 21,097 km – die Route hat eine Bescheinigung von AIMS, der IAAF.
    5. Die Wettbewerber aud der Strartlienie in der Reihenfolge:
      • Wettbewerber auf den Rollschuhlaufen und Rollstühle – Start um 9:50
      • Teilnehmer mit den Startnummern 1 bis 50 (abgegrenzte Zone)
      • hinter den anderen Teilnehmer
    6. Die Route wird jeder Kilometer markiert haben.
    7. Die Messung der Zeit in dem Chip-System – die offizielle Zeit ist eine Brutto-Zeit.
  4. Punkte der Ernährung, der Erfrischung, der Kontrolle und der Zeitbregrenzung
    1. Punkte für das Essen werden sich jede ca. 5 Kilometer.
      Tische mit Nährstoffen werden weit voneinander in der Reihenfolge entfernen:
      • Das Erste – Wasser
      • Das Zweite – ein isotonisches Getränk
    2. Auf der Strecke werden sich die Kontrollpunkte in diesem Champion Chip- System befinden. Die Startnummer der ihre verkürzten Strecke Teilnehmer, die die Strecke verkürzen werden, werden von der Bedienung der Punkte aufgeschrieben. Die Teilnehmer, die die Strecke verkürzen, werden disqualifiziert.
    3. Die Teilnehmer haben eine Frist von 3 Stunden. Die Strecke des Halbmarathonlaufes wird für den Verkehr bis 13:00 geschlossen. Die Teilnehmer, die den Kurs bis 13:00 Uhr nicht beenden werden, sind verpflichtet den Lauf zu beenden und mit dem Mikrobus mit dem Schild: "Koniec Półmaratonu" (Ende des Halbamarathonlaufes) zum Ziel zu fahren.
  5. Teilnahme
    1. In dem dritten Posener Halbmarathonlauf sind rechts von Personen starten, die am 28. März 2010 im Alter von Jahren 18 sind.
    2. Im Laufen auf Rollschuhlaufen dürfen minderjährige Personen mit schriftlicher Zustimmung der Eltern starten, die am 28.März im Alter von Jahren 16 sind (Erklärung).
    3. Teilnehmer auf Rollschuhlaufen und Rollstühle sind verpflichtet, einen Schutzhelm zu haben. Helme sind auf der Knie und Ellbogen auch.
    4. Alle in 3 Posener Halbmarathonlauf startenden Teilnehmer müssen in dem Amt des Halbmarathonlaufes während 26-27.03.2010 überprüft werden. Während der Überprüfung müssen alle Teilnehmer ein Personalausweis oder Reisepass sowie einen Nachweis der Zahlung der Gebühr mitzuhaben.
    5. Die Umkleideräume befinden sich in der Nähe vom Ziel des Halbmarathonalufes (Hangars Kajak). Die Teilnehmer geben ihre Sacke in den Tüten mit den Startnummern bis 9:30 Uhr ab. Die ausstellende Sacken werden gegen Vorlage der Startnummern durchgeführt. Falls eine Startnummer von den Teilnehmern verloren wird, bleibt der Veranstalter von der Haftung für die Tasche von einer anderen Person frei. Der Veranstalter empfiehlt, alle persönliche Sachen der in der Halle und dem Sport- und Freizeitzentrum übernachtenden Teilnehmer zu spenden. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die in der Umkleideraum gelassene Dinge.
    6. Die Bestimmungen der IAAF und PZLA und diese Vorschriften gelten auch den Teilnehmer des Halbmarathonlaufes.
  6. Ärztliche Untersuchungen
    1. Während der Prüfung wird erfordelich Unterschrift der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Liste mit dem Einverständnis auf der Teilnahme an den Halbmarathon auf eigene Gefahr (Erklärung).
    2. In besonderen Fällen, in denen eine medizinische Untersuchung vor und während des Rennens endgültig ist.
  7. Klassifikation
    1. W 3 Posener Halbmarathonlauf soll die folgenden Einteilung durchgeführt werden:
      • Allgemein – Frauen, Männer
      • Das Alter für Frauen und Männer: 18-29, 30-39, 40-44, 45-49, 50-54, 55-59, 60-64, 65-69, 70-74, 75 und mehr Jahren
      • Allgemein – Frauen und Männer auf Rollschuhlaufen
      • Allgemein – Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen im Rollstuhl mit direktem Antrieb – Typ I
      • Allgemein – Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Behinderungen im Rollstuhl mit undirektem Antrieb (Kette) – Typ II
      • Alter Klassifizierung gilt nicht für den Teilnehmer auf Rollschuhlaufen und Rollstühle
    2. In der Abschlussmitteilung wird an der Web-Seite http://www.halfmarathon.poznan.pl (zum Herunterladen), innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Protokoll von der Komission zur Bekämpfung des Dopings im Sport veröffentlicht.
  8. Anmeldungen
    1. Das Büro des Halbmarathonlaufes befindet sich in Posener Centers Sport und Freizeitzentrum, 61-553 Poznań, an Chwiałkowski Straße 34, von Montag bis Donnerstag, von 8:00 bis 16:00, Tel. +48 (61) 835 79 17, Fax. +48 (61) 835 79 20, E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können .
      Bankverbindung:
      PKO BP I Filiale Poznań nr  30 1020 4027 0000 1202 0049 2843.
      Das Büro unter der oben genannten Adresse ist offen bis zum 25. März 2010, Vom 26. März 2010 bis zum 27.03.2010. Das Büro wird sich in einem Gebäude Multimedia Tor Regatowy Malat-See, an Krańcowa Straße 98, 61-131 Poznań, Tel. (61) 876 60 11, Fax. (61) 876 62 83.
    2. Der Anmeldefrist ist am 15. März 2010, und das Startgebühr beträgt 40 PLN Brutto.
    3. Der Veranstalter setzt die Grenze bei 3000 Läufer und zusätlich zu 300 Personen auf Rollstühle.
    4. Die Anmeldungen werden durch das aktuelle Web-Seite http://www.halfmarathon.poznan.pl und in dem Büro des Halbmarathonlaufes an einem Antragsformular (Kopien sind zuverlässig) akzeptiert werden.
    5. Ein Eintrag wird als abgeschlossen, wenn der Teilnehmer ein Antragsformular und das Gebühr in der Höhe 40 PLN Brutto auf das Konto des Veranstalters eingeht.
      Die Gebühr einmal bezahlt wird nicht zurückgestattet. Die Klägerin räumt, dass Sie die Bestimmungen Gelesen haben und sich um die Einhaltung und die Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Personenbezogenen Daten für Halbmarathonlauf verpflichtet.
      Bemerkung:
      • Nach 15. März werden die Anmeldungen nich mehr akzeptiert werden
      • Den Personen, die ein Lauf mit dem gelben Chip deklarieren, wird das Gebühr für Startpaket um 10 PLN brutto vermidert
    6. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für den Verlust der Anmeldung und Postanweisung (Überweisung) – kaufen Sie aus der Fehler-Mail (Bank).
    7. Die Überprüfung der Teilnehmer und die Ausgabe der Startnummern, der Geschenke werden in einem Organisationsbüro, an Krańcowa Straße 98, in Stunden:
      • 26.03.2010 um Uhr 10:00 bis 20:00
      • 27.03.2010 um Uhr 09:00 bis 21:00 stattfinden
    8. Am Tag des Halbmarathonlaufes wird das Büro geschlossen.
      Einweg-Chips werden nicht erstattet werden – die Messung der Zeist ist in dem Startgebühr eingerechnet.
  9. Preise
    1. Die Gewinner in der allgemeinen Kategorie Frauen (die Stelle, wo I-III ndash, Geldprämien), Männer (Platz I-III – Preisgeld), den allgemeinen Frauen und Männerauf Rollschuhlaufen (Platz I-III – Preisgeld), der allgemeinen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Rollstühle (Platz I-III – Preisgeld) und Pokale.
    2. Die Gewinner in den verschiedenen Altersklassen für Frauen und Männer erhalten ein Pokal für den Ersten Platz, mit Ausnahme Rollschuhe und Rollstühle.
    3. Die Preise in der allgemeinen Kategorie Frauen (Platz I-III) und Männer (Platz I-III) stehen den Teilnehmer folgend nach dem Hineinlaufen an die Ziellienie zu.
    4. Die Pokale in den Altersklassen der Frauen und Männern haben in der Einstufung nach der Netto- Zeit.
    5. Alle Teilnehmerinen und Teilnehmer, die den Kurs in den ersten 3 Stunden beenden, werden Eine Medaille erhalten.
    6. Den Gewinner des Preisgeldes erfolgt im Einklang mit den Vorschriften der Einkommensteuer Abgezogen werden.
    7. Das gewonnene von den Teilnehmer Preisgeld wird nur durch Überweisung auf das bekannte Persönliches Bankkonto (Die Preise werden bar niemals ausgezahlt werden.) nach dem Erhalt des Protokolls der Kommission zur Bekämpfung des Dopings im Sport übermittelt.
    8. Vorausgesetzt des Geldpreises auf der Bankkonto ist notwendige Formulare zu füllen und an der Adresse des Veranstalters zusenden, die notwendige Formulare sind von dem Finanzamt, nicht später Als 30 Tage ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Veranstaltung benötigt. Hier ist Druck zum.
    9. Preisgeld:
      • In der allgemeinen Kategorie Männer
        1 Platz: 5000 zł
        2 Platz: 4000 zł
        3 Platz: 3000 zł
      • In der allgemeinen Kategorie Frauen
        1 Platz: 5000 zł
        2 Platz: 4000 zł
        3 Platz: 3000 zł
      • In der allgemeinen Kategorie Männer auf Rollschuhlaufen
        1 Platz: 1000 zł
        2 Platz: 800 zł
        3 Platz: 500 zł
      • In der allgemeinen Kategorie Frauen auf Rollschuhlaufen
        1 Platz: 1000 zł
        2 Platz: 800 zł
        3 Platz: 500 zł
      • In der allgemeinen Kategorie im Rollstuhl – Typ I
        1 Platz: 800 zł
        2 Platz: 500 zł
        3 Platz: 300 zł
      • In der allgemeinen Kategorie Teilnehmer im Rollstuhl – Typ I
        1 Platz: 800 zł
        2 Platz: 500 zł
        3 Platz: 300 zł
      • In der allgemeinen Kategorie Teilnehmer im Rollstuhl – Typ II
        1 Platz: 800 zł
        2 Platz: 500 zł
        3 Platz: 300 zł
      • In der allgemeinen Kategorie Teilnehmer im Rollstuhl – Typ II
        1 Platz: 800 zł
        2 Platz: 500 zł
        3 Platz: 300 zł
  10. Anti-Doping-Kontrolle
    1. Die Sieger I, II, III in der allgemeinen Kategorie von Frauen und Männer unterliegen Anti-Doping-Kontrolle.
  11. Unterkunft
    1. Der Veranstalter gewährleistet kostenlose Übernachtungen vom 27. März bis zum 28. März 2010 In der Sporthalle, an Chwiałkowski 34, die alle Teilnehmer auf dem Anmeldungsformular eine Buchung angegeben werden. Der Veranstalter übernimmt keine Matratzen und Schlafsäcke.
    2. Die Wettbewerber werden beim Vorlegen der Startnummer auf der Nacht, am 27. März 2010 aufgenommen werden.
    3. Die Wettbewerber, die sich in der Nacht vom 27. März bis zum 28. März ins Büro des Halbmarathonalufes anmelden werden, bekommen die Anweisung, in der Sporthalle zu bleiben, wo freie Plätze.
  12. Ernährung
    1. Am 27. März 2010 zwischen 14:00 bis 20:00 Uhr findet Pasta Party statt.
      Für Teilnehmer des Halbmarathonlaufes beträgt die Gebühr für Pasta Party nur 2 PLN und ist nich in der Startgebühr eingerechnet.
    2. Nach der Ende des Rennens werden die Teilnehmer auf der Ziellinie eine Mahlzeit und Getränke erhalten.
  13. Finanzierung
    1. Startgebühren, Kosten der Zufahrt und anderen Leistungen sind von den Teilnehmer der Vernastaltung oder Organisationen abgedeckt.
    2. Der Teilnehmer erhält ein Honorar-Pakets:
      • Startnummer + Pins
      • Die Nummer der Schließfächer
      • Schwamm
      • Taasche von Kleidung in der Kabine – das Gewölbe
      • Getränke auf der Strecke und dem Ziel
      • Sport-Shirt (T-Shirt)
  14. Schlussbestimmungen
    1. Der Veranstalter bietet die medizinische Betreuung an der Strecke und im Ziel des Halbmarathonalufes. Alle Teilnehmer profitieren von Massagen von den Studenten der Akademie für Leibeserziehung in Posen.
    2. Schriftliche Beschwerden werden von dem Amt des Organisation-Halbmarathonlaufes an der E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können angenommen.
      Proteste werden von dem Direktor des Halbmarathonlaufes gelöst – alle Entscheidungen des Direktors sind endgültig. Die Proteste werden während der 3 Tage in Betracht gezogen werden.
    3. Jeder Teilnehmer im Verlauf ist gegen Unfälle versichert.
    4. Die alle Teilnehmer gilt für ästhetische Beleidung und Schuhe.
    5. Während des Rennens müssen alle Teilnehmer ihre Startnummer an T-beigefügten Shirts auf dem Brust angeben. Unter Androhung des Entzuges der Fahrererlaubnis ist unakzeptabel die Startnummer Teilweise oder im Ganzen zu bedecken.
    6. Während des Rennens Essen alle Wettbewerber einen Chip haben auf der linken oder rechten Bein auf der Höhe des Würfels (Schnürsenkel) beigefügt.
      Platzieren Sie den Chips an anderen Orten bedroht Disqualifikation.
    7. Die Auslegung dieser Vorschriften ist von dem Direktor des Posener Halbmarathonlaufes.

Poznań, 2010

Direktor des Halbmarathonlaufes
Janusz Rajewski

 
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